Kfz-Versicherung wechseln 2026: Stichtag & sparen
Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist der größte Sparhebel überhaupt: Bei gleichem Schutz liegen zwischen günstigstem und teuerstem Tarif oft mehrere Hundert Euro pro Jahr. Wichtig ist der Stichtag 30. November. Schätzen Sie hier Ihren Beitrag.
Grobe Schätzung typischer Faktoren. Der echte Beitrag hängt zusätzlich von Fahrzeug (Typklasse), Wohnort (Regionalklasse) u. a. ab. Keine Versicherungsvermittlung.
Der wichtigste Termin: 30. November
Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Kalenderjahr. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit – bei Jahresverträgen also bis zum 30. November. Wer bis dahin kündigt, kann zum 1. Januar zum neuen, günstigeren Anbieter wechseln.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Unabhängig vom Stichtag dürfen Sie außerordentlich kündigen, wenn:
- Ihr Beitrag erhöht wird (bei gleicher Leistung),
- Sie einen Schadenfall hatten,
- Sie ein neues Fahrzeug anmelden (Halterwechsel).
Kfz-Versicherung: Kosten & VergleichZum großen Kfz-Ratgeber mit Rechner →
Schritt für Schritt wechseln
- Vergleichen: Tarife mit gleichem Schutz gegenüberstellen.
- Neuen Vertrag wählen und abschließen.
- Alten Vertrag kündigen (fristgerecht bis 30. November oder per Sonderkündigung).
- SF-Klasse übertragen: Ihre Schadenfreiheitsklasse wird automatisch mitgenommen.
Häufige Fragen (FAQ)
Bis wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?
Bei Jahresverträgen in der Regel bis zum 30. November, mit Wechsel zum 1. Januar. Zusätzlich gilt ein Sonderkündigungsrecht.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Unter anderem bei Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder beim Halterwechsel durch ein neues Fahrzeug.
Wird meine SF-Klasse mitgenommen?
Ja. Die Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel automatisch auf den neuen Versicherer übertragen.
Wie viel kann ich durch einen Wechsel sparen?
Bei gleichem Schutz oft mehrere Hundert Euro pro Jahr. Ein jährlicher Vergleich lohnt sich fast immer.
Bleibt der Schutz beim Wechsel lückenlos?
Ja, wenn Sie den neuen Vertrag abschließen, bevor der alte endet. Achten Sie auf einen nahtlosen Übergang zum 1. Januar.
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Hinweis: allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Alle Werte sind grobe Schätzungen.