Freistellungsauftrag 2026: Steuer sparen & Rechner
Mit einem Freistellungsauftrag kassieren Sie Ihre Zinsen bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei – 1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Ohne ihn führt die Bank auf jeden Euro Zinsen Abgeltungssteuer ab. Berechnen Sie unten, wie viel Steuer Sie sparen.
Beispielrechnung mit 26,375 % (Abgeltungssteuer inkl. Soli, ohne Kirchensteuer). Nur der Ertrag über dem Freistellungsauftrag wird besteuert. Keine Steuerberatung.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Zinsen und andere Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, Erträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei zu stellen. Ohne Auftrag zieht die Bank die Steuer automatisch ab.
Auf mehrere Banken aufteilen
Haben Sie Konten bei mehreren Banken, können Sie den Pauschbetrag aufteilen – die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten. Verteilen Sie ihn so, dass er dort greift, wo die meisten Zinsen anfallen.
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So richten Sie ihn ein
- Bei der Bank beantragen – meist online im Konto in wenigen Minuten.
- Steuer-Identifikationsnummer bereithalten.
- Beträge im Blick behalten: Summe über alle Banken ≤ Pauschbetrag.
- NV-Bescheinigung: Wer wenig Einkommen hat, kann statt des Auftrags eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung nutzen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Steuer spare ich mit dem Freistellungsauftrag?
Bis zum Sparerpauschbetrag bleiben die Zinsen steuerfrei. Bei 1.500 € Ertrag und 1.000 € Freistellung werden nur 500 € besteuert – rund 132 € Steuer statt deutlich mehr. Nutzen Sie den Rechner oben.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank führt auf jeden Euro Zinsertrag Abgeltungssteuer ab. Zu viel gezahlte Steuer holen Sie sich über die Steuererklärung zurück.
Kann ich den Auftrag auf mehrere Banken verteilen?
Ja. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Pauschbetrag aber nicht überschreiten.
Was ist eine NV-Bescheinigung?
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung für Personen mit geringem Einkommen – damit bleiben Kapitalerträge auch über dem Pauschbetrag steuerfrei.
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Hinweis: allgemeine Information, keine Steuer- oder Anlageberatung. Alle Werte sind unverbindliche Beispiele.