Preiserhöhung erhalten? So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht (2026)

Es ist der Brief, den niemand öffnen will: „Wichtige Information zu Ihrem Tarif“. Schon in der ersten Zeile ahnst du es – der Preis steigt. Dein erster Impuls? Ärger. Wut. Frustration.

Doch atme erst einmal tief durch. Denn was wie eine schlechte Nachricht aussieht, ist in Wahrheit oft dein „Golden Ticket“ aus einem langen, ungeliebten Vertrag.

Egal ob Strom, Gas, Internet oder Versicherung: Sobald ein Anbieter an der Preisschraube dreht, bricht er den ursprünglichen Deal. Und das bedeutet für dich im Jahr 2026 fast immer: Du hast ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst sofort gehen, auch wenn dein Vertrag eigentlich noch 12 Monate laufen würde.

⚠️ Achtung: Die Uhr tickt!

Dein Sonderkündigungsrecht ist nicht ewig gültig. Sobald du das Schreiben erhalten hast, beginnt eine extrem kurze Frist – oft sind es nur 2 bis 4 Wochen. Wer jetzt zögert, akzeptiert die neuen Preise automatisch.

In diesem Ratgeber zeigen wir dir:

  • Wann genau das Sonderkündigungsrecht greift (und wann nicht).
  • Die fiese Falle bei „versteckten“ Erhöhungen.
  • Ein rechtssicheres Muster-Schreiben, das du nur kopieren musst.
  • Warum du bei Strom & Gas nicht selbst kündigen solltest, wenn du den Anbieter wechselst.

Lass uns keine Zeit verlieren – hol deinen Vertrag raus, wir schreiben jetzt die Kündigung.


Warum darfst du überhaupt früher kündigen?

Ein Vertrag ist ein Versprechen von beiden Seiten: „Ich liefere Leistung X, du zahlst Preis Y“. Wenn der Anbieter den Preis einseitig erhöht, bricht er dieses Versprechen. Damit entfällt die Geschäftsgrundlage.

Das Gesetz (§ 314 BGB und diverse Spezialgesetze wie TKG oder EnWG) gibt dir dann das Recht, den Vertrag außerordentlich zu beenden. Das gilt unabhängig davon, ob dein Vertrag eigentlich noch Monate oder Jahre laufen würde. (Lies auch: Vertrag automatisch verlängert? So kommst du sonst raus).


Vorsicht: Die Ausnahmen (Kein Sonderkündigungsrecht)

Nicht jede Erhöhung gibt dir den Freifahrtschein. In diesen Fällen musst du die „Kröte schlucken“:

  • Steuererhöhungen: Wenn der Staat die Mehrwertsteuer erhöht, darf der Anbieter das 1:1 weitergeben, ohne dass du kündigen darfst.
  • Staatliche Umlagen (Energie): Früher ein Streitpunkt, heute oft gesetzlich geregelt: Reine Erhöhungen von staatlichen Abgaben berechtigen oft nicht zur Kündigung (außer der Anbieter erhöht gleichzeitig auch seine Marge).
  • Indexmieten: Bei Mietverträgen, die an die Inflation gekoppelt sind, ist die Erhöhung vertraglich vereinbart und kein Kündigungsgrund.

Der häufigste Fehler: „Der Neue macht das schon“

Bei einem normalen Wechsel kümmert sich oft der neue Anbieter um die Kündigung. Bei einer Preiserhöhung ist das anders!

🛑 Wichtig: Kündige selbst!

Die Frist für das Sonderkündigungsrecht ist extrem kurz (meist 14 Tage bis 4 Wochen). Bis dein neuer Anbieter den Antrag bearbeitet hat, ist diese Frist oft schon abgelaufen.

Deshalb gilt: Bei Preiserhöhungen immer selbst kündigen! Schreibe in die Kündigung aber unbedingt dazu: „Zur reibungslosen Versorgung bitte ich um Abstimmung mit meinem neuen Anbieter [NAME].“


Muster: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

Nutze diesen Text. Wichtig ist, dass das Wort „Sonderkündigung“ (oder „außerordentliche Kündigung“) vorkommt und du dich auf die Preiserhöhung beziehst.

Betreff: Sonderkündigung meines Vertrages [NUMMER] aufgrund der Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den oben genannten Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der von Ihnen angekündigten Preiserhöhung (meist zum [DATUM]).

Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin.

Die Einzugsermächtigung für mein Konto widerrufe ich zum Vertragsende.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung des Kündigungsdatums innerhalb der nächsten 7 Tage zu.

Mit freundlichen Grüßen,
[DEIN NAME]

Schicke dieses Schreiben am besten per Einschreiben oder Fax, damit du einen Beweis hast (siehe dazu unseren Ratgeber: Kündigung ignoriert?).


Tags: #Sonderkündigungsrecht #Preiserhöhung #Stromwechsel #Vertragsrecht #Verbraucherschutz

Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung?

Die Frist ist kurz! Meistens hast du nur bis zu dem Tag Zeit, an dem die neuen Preise in Kraft treten. Oft schreiben Anbieter auch eine konkrete Frist (z.B. 4 Wochen ab Erhalt des Briefes) in das Informationsschreiben. Warte nicht bis zum letzten Tag.

Gilt das Recht auch bei Streaming-Diensten (Netflix, Spotify)?

Ja, aber da diese Dienste ohnehin meist monatlich kündbar sind, brauchst du oft gar keine komplizierte „Sonderkündigung“. Ein einfacher Klick auf „Abo beenden“ zum Monatsende reicht hier völlig aus.

Was, wenn nur die Grundgebühr steigt, aber nicht der Arbeitspreis?

Das reicht aus! Sobald sich auch nur ein Bestandteil des Preises zu deinem Nachteil ändert (egal ob Grundpreis oder Verbrauchspreis), hast du das volle Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag.

Kann der Anbieter die Erhöhung zurücknehmen, um mich zu halten?

Ja, das passiert oft bei der „Kundenrückgewinnung“. Wenn du kündigst, bieten sie dir oft den alten Preis (oder einen noch besseren) an. Du hast dann die Wahl: Das Angebot annehmen oder den Wechsel durchziehen.

Gilt das Recht auch bei einer Verbesserung der Leistung?

Kompliziert. Wenn dein Internetanbieter den Preis erhöht, dir dafür aber auch ungefragt mehr Datenvolumen gibt, hast du meistens trotzdem ein Sonderkündigungsrecht, weil du die Mehrleistung nicht bestellt hast.

Anna Keller
Über Anna Keller 43 Artikel
Redakteurin für Verträge & Verbraucherrechte | Anna Keller ist Redakteurin bei kostenwissen.de mit dem Schwerpunkt Verträge, Kündigungen und Verbraucherrechte. Sie beschäftigt sich mit typischen Fragestellungen rund um Vertragsbedingungen, Fristen, Sonderkündigungsrechte sowie den Umgang mit Anbietern und Behörden.Ihr Ziel ist es, komplexe Sachverhalte klar und nachvollziehbar zu erklären. Dabei legt sie Wert auf eine sachliche Darstellung, konkrete Beispiele und verständliche Schritt-für-Schritt-Erklärungen – ohne juristische Fachsprache oder Beratungsanspruch.Die Inhalte von Anna Keller dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche oder finanzielle Beratung.